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GLAUBENSLEHRE DES ISLÂM. 101 sten Sonnenuntergang gezählt, d. h. wo überhaupt die Leute nach
Stunden und Uhren rechnen, sodass je nach der Länge der Tage die
Zeit sich täglich verschiebt, und die Uhr eigentlich jeden Tag von
neuem gestellt werden muss. Die meisten Leute jedoch begnügen
sich mit der Angabe des Gebetrufers (muʿezzin), der mit wohl-
tönendem
Gesang vom Minaret aus den Gläubigen zuruft: allâhu
akbar
(3 mal) aschhadu anna ilâha ill’-allah, wa muhammedu-
rrasûl-allâh
(wiederholt) hayyâ ʿalas-salâ (wiederholt), d. h. Allah
ist gross; ich bezeuge, dass kein Gott ist ausser Allah, und Mo-
hammed
der Prophet Allah’s; heran zum Gebet. Auch in der
Nacht dringt bisweilen höchst feierlich dieser Ruf zum Gebet
durch die Stille, um die etwa wachenden Gläubigen zu einem
guten Werke aufzufordern. Sanitärisch vortrefflich ist die Pflicht,
sich vor dem Gebete zu waschen; zu diesem Behuf ist im Hofe jeder
Moschee ein Wasserreservoir angebracht. In der Wüste darf der Gläu-
bige
sich zu dieser religiösen Waschung auch des Sandes bedienen.

Der Betende stellt sich barfuss hin, das Gesicht gegen Mekka
gewendet, wie auch die Juden gegen Jerusalem gewendet gebetet
haben. Das Gebet beginnt damit, dass der Betende erst die Hände
an die Ohrläppchen hält, dann etwas unter dem Gürtel; er unter-
bricht
das Hersagen des Korâns mit einzelnen Niederwerfungen
nach bestimmter Reihenfolge. Am Freitag findet das Mittags-
gebet
¾ Stunden früher als gewöhnlich statt und es folgt darauf
eine Predigt. Doch gilt der Freitag deshalb keineswegs als Ruhe-
tag
; erst seit neuerer Zeit haben die Gerichte an diesem Tage in
Nachahmung christlicher Sitte geschlossen. Die Beduinen beten
selten, hingegen wird bei den Wahhabiten in Centralarabien beim
Morgengebet Appell gehalten; wer nicht zugegen ist, wird bestraft.

Am gewöhnlichsten wird die erste Sure des Korân, eine der klein-
sten
, gebetet, welche beinahe die Stelle des christlichen Vater-
unsers
vertritt. Sie heisst el-fâtiha (die eröffnende) und lautet in
der Uebersetzung folgendermassen: Im Namen Gottes des barmher-
zigen
und gnädigen. Preis sei Gott, dem Herrn der Geschöpfe, dem
barmherzigen und gnädigen, dem Fürsten des Gerichtstages; dir
dienen wir und dich flehen wir um Hülfe an; leite uns auf der geraden
Strasse, der Strasse derjenigen, denen du Gnaden erwiesen hast,
und auf denen kein Zorn ruht, und die nicht irre gehen. Amen.

Eine weitere Hauptpflicht des Gläubigen ist das Fasten während
des Monats Ramadan. Von Tagesanbruch an bis zum Abend darf
nichts genossen werden, ja fromme Leute verschlucken nicht ein-
mal
ihren Speichel. Dieses Fasten wird sehr streng gehalten, aber
die Nächte mit ihren langen Schmausereien bringen eine Entschä-
digung
, an die man den ganzen Tag über denkt. Viele Geschäfte
stehen während dieses Monats still. Da das arabische Jahr ein
Mondjahr ist, also circa 11 Tage kürzer als das unsrige, so durch-
läuft
das Fasten in einer Reihe von 33 Jahren alle Jahreszeiten und
ist besonders im heissen Sommer wegen des Durstes drückend.